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Aktuelles aus dem Mietrecht
Keine Hinweispflicht auf Kündigung der Gebäudeversicherung beim Immobilienverkauf
Im Falle eines Immobilienverkaufs kündigt der Verkäufer häufig
die Gebäudeversicherung, denn zum Zeitpunkt der Immobilienübergabe
geht die Gefahr auf den Immobilienkäufer über. Dieser muss sich dann
selbst um einen entsprechenden Versicherungsschutz kümmern.
Der Verkäufer ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm
nicht verpflichtet den Käufer darüber zu informieren, dass aufgrund
der Kündigung der Gebäudeversicherung nach der Übergabe der Immobilie
kein Versicherungsschutz mehr besteht. Ein durchschnittlicher Immobilienkäufer
erwartet nicht, dass er bestehende Versicherungsverhältnisse ohne Absprache
übernehmen kann.