banner1

Mandadeninformation

Mandanteninformation

Aktuelles aus dem Verkehrsrecht

Vorfahrt bei Stau auf der Fahrspur

Nach der Straßenverkehrsordnung hat auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn die Vorfahrt. Diese Regelung bezieht sich auf bauliche Gegebenheiten und setzt eine Einfädelspur und eine Fahrspur voraus. Ist dies der Fall, ist der Verkehr auf der Fahrspur gegenüber dem Verkehr auf der Einfädelspur bevorrechtigt. „Vorfahrt“ leitet sich nicht aus einer Bewegung („fahren“) ab, sondern aus einem „Vorrecht“, das der Gesetzgeber für die sich auf der Fahrspur befindlichen Fahrzeuge gegenüber dem Verkehr auf der Einfädelungsspur normiert hat. Dieses Vorfahrtsrecht gilt auch bei Stau auf der Fahrspur.

Zurück